Firmenkunden - Download
Der Dresdner Stadtrat hat die Einführung einer Beherbergungssteuer beschlossen. Ab dem 01.07.2015 müssen Touristen und Gäste der Stadt Dresden einen Betrag von bis 6 Prozent als Aufwandssteuer auf den Übernachtungspreis zahlen.
Nach § 2 Absatz 2 der Beherbergungssteuersatzung der Landeshauptstadt Dresden können Arbeitnehmer, Aus- und Fortzubildende sowie für Selbstständige und Personen mit freiberuflicher Tätigkeit beim Steuer- und Stadtkassenamt der Landeshauptstadt Dresden unter entsprechender Nachweisführung (Originalrechnung und Bescheinigung des Arbeitgebers oder der Bildungseinrichtung) eine Befreiung der Beherbergungssteuer beantragen.
Für Stammgäste und wiederkehrende Besucher des Hauses empfiehlt es sich, das gesonderte formlose Formular für Stammgäste ausgefüllt durch den Arbeitgeber einzureichen. Dieses hat eine Gültigkeit von 12 Monaten.
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Für eine Befreiung sind folgende Dokumente vollständig ausgefüllt nötig:
Download - Formblatt Vdr. 22.044/1 Arbeitgeberbestätigung
Download - Formblatt Vdr. 22.043/1 Eigenbestätigung (Freiberufler und Selbstständige)
Download - Formlose Arbeitgeberbestätigung für Stammkunden
Bringen Sie daher als Gast unseres Hauses das entsprechende Formular ausgedruckt und ausgefüllt spätestens am Anreisetag mit. Alternativ senden Sie es uns via Fax oder Email zu. Bei Abgabe der Erklärung dienen die darin enthaltenen Daten ausschließlich der Erfüllung der Mitwirkungspflicht im Besteuerungsverfahren (§ 90 AO).